HEIMBACH GLÄNZT

Danke! Es war sehr schön!

Heimbach glänzt ist schon wieder Geschichte! Wir möchten uns bei allen Besuchern und Teilnehmern für das schöne Fest bedanken! Wir freuen uns darauf, auch im kommenden Jahr wieder eine ähnliche Veranstaltung auszurichten!

Update 03.12.2021

„Heimbach glänzt“ am Wochenende - Die Heimbacher Gastronomen und Einzelhändler laden zum verweilen ein. Eine schöne Gelegenheit im Anschluss daran den Traktoren-Konvoi in Heimbachs Straßen zu bestaunen!  
🚜 Besonders toll finden wir, dass die Landwirte mit der Aktion „Ein Funken Hoffnung“ wieder Licht und Hoffnung in die Dörfer bringen.
Daher wollen wir darauf auch hier nochmal aufmerksam machen! Die Traktoren werden zwischen 20.00 und 20.30 Uhr erwartet.“

UPDATE 01.12.2021

Wir freuen uns, dass wir nach aktuellem Stand weiterhin davon ausgehen, dass Heimbach glänzt wie geplant stattfinden kann. Nach Rücksprache mit den örtlichen Behörden und den Teilnehmenden lässt sich das Rahmenprogramm auch unter den aktuellen Corona-Bedingungen wie geplant durchführen.

 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:

 

Bei Heimbach glänzt gelten die aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung. Da die rechtliche Lage in NRW im Moment unübersichtlich ist, werden hier die am 01.12.2021 gültigen Regelungen aufgeführt. Es kann sein, dass sich diese bis zum Wochenende kurzfristig ändern.

 

Daher nochmal der Hinweis: die tagesaktuellen gesetzlichen Regelungen sind zu beachten!

 

Folgende Regelungen gelten für Heimbach glänzt (Stand 01.12.2021):

  • Jeder Besucher ist verpflichtet, sich selbst und andere so gut wie möglich zu schützen
  • Besucher, die an den Veranstaltungen des Rahmenprogramms teilnehmen oder gastronomische Einrichtungen besuchen möchten, müssen einen 2G-Nachweis erbringen. Dieser Nachweis wird von den Gastronomiebetrieben beim Einlass kontrolliert. Bei den Veranstaltungen des Rahmenprogramms erfolgen stichprobenartige Kontrollen.
  • Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren ist kein 2G-Nachweis erforderlich
  • In Innenbereichen der Veranstaltung besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes
  • In Außenbereichen der Veranstaltung wird das Tragen einer MNS-Maske empfohlen
  • Das im Vorfeld angekündigte "Eventbändchen" kann aufgrund der aktuellen Corona-SchVO nicht ausgegeben werden. Eine individuelle Kontrolle durch die Gastgeber ist erforderlich.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!